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Versand Verfallsanzeigen Steuern

Mitteilung vom

In den nächsten Tagen erhalten Sie die Verfallsanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2024. Diese Anzeige ist keine Mahnung. In diesem Kontoauszug wird Ihnen angezeigt, welche Beträge bereits bezahlt bzw. Ihrem Steuerkonto gutgeschrieben worden sind. Ein allfälliger Fehlbetrag ist bis 31. Oktober 2024 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich. Aufgrund der kantonalen Steuergesetzgebung wird ab 1. November ein Verzugszins von 5 Prozent auf dem noch offenen Betrag erhoben. Im November werden offene Steuern kostenpflichtig gemahnt (Fr. 35.00 Mahngebühr). Besteht im Januar 2025 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden, was eine zusätzliche Umtriebsgebühr von Fr. 100.00 verursacht (zusätzlich zu den Betreibungskosten). Der Gemeinderat dankt für die rechtzeitige Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern bis zum 31. Oktober 2024.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom 24.12.2025 bis 04.01.2026 geschlossen. Bei dringenden zivilstandsamtlichen Notfällen (Todesfälle) kontaktieren Sie bitte den Gemeindeschreiber Lukas Isler (056 534 08 35). Gemeinderat und Verwaltung danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen entspannte und gesellige Festtage.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 11.30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Absprache möglich.