In den letzten Wochen sind bei der Gemeindeverwaltung vermehrt Reklamationen wegen Ruhestörungen eingegangen. Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass in Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr, sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (z.B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, der Betrieb von Baumaschinen) untersagt ist. Ausgenommen sind Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, insbesondere auch im Innern von Gebäuden sowie im Bereich des Waldhauses, verboten. Für die Umsetzung dieser Bestimmungen ist die Regionalpolizei Wohlen zuständig, welche bei Bedarf angefordert werden darf.
Ruhestörungen
Mitteilung vom