Büttikon Panorama
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Neue Portallösung Drittmeldepflicht

Mitteilung vom

Die Vermieter, Logisgeber und Immobilienverwaltungen sind verpflichtet, Ein- und Auszüge von ihren vermieteten Wohnräumen fristgerecht den Einwohnerdiensten zu melden. Bis anhin geschah dies in schriftlicher (Brief / E-Mail) oder mündlicher (Telefon) Form. Seit Kurzem ist dies auch unter www.drittmeldung.ch möglich. Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher die zu vermietende Liegenschaft steht. Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges. Aktuell sind sämtliche Gemeinden der Kantone Aargau und Zürich an die Plattform angebunden. Bei Fragen steht Gemeindeschreiber Lukas Isler (056 618 70 50, kanzlei@buettikon.ch) gerne zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr/13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr/13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 14.00 Uhr durchgehend