Büttikon Panorama
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Friedhof Villmergen; Grabräumung

Mitteilung vom

Die 1994 angelegten Erdbestattungsgräber mit den Nummern 236 bis 244, das 1995 angelegte Erdbestattungsgrab mit der Nummer 245 sowie die 1994 entstandenen Urnengräber mit den Nummern 106 bis 117 und die 1995 entstandenen Urnengräber mit den Nummern 118 bis 122 sind nach Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe aufzuheben.

Die Angehörigen werden gebeten, bis spätestens am 20. April 2020 alles vom Grab wegzunehmen, was sie behalten wollen. Über Grabsteine, Grabkreuze, Gestaltungselemente und Pflanzen, die bis am 20. April 2020 nicht abgeräumt sind, verfügt die Gemeinde. Mitarbeiter des Werkhofs werden sie kostenlos entfernen. Fragen zur Grabräumung sind zu richten an die Bauverwaltung Villmergen, Tel. 056 619 59 40, oder an den Friedhofgärtner, Herrn René Häfliger, Tel. 078 645 12 45.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr/13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr/13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 14.00 Uhr durchgehend