Büttikon Panorama
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Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland; Räum-liches Entwicklungskonzept (REK Büttikon)

Mitteilung vom

Der Gemeinderat genehmigte an seiner letzten Sitzung das Räumliche Entwicklungskonzept (REK Büttikon). Die vom Gemeinderat eingesetzte Planungskommission erarbeitete das REK. Dabei wurden die Aspekte und Vorstellungen der Bevölkerung aus dem Workshop vom 18. Januar 2020 miteinbezogen.

Das Räumliche Entwicklungskonzept leistet eine Gesamtschau über das gesamte Gemeindegebiet. Es trägt zur Schärfung des Gemeindeprofils bei, indem es eine räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde gesamthaft und in den verschiedenen Gebieten in den nächsten Jahren entwickeln soll. Es zeigt auf, welche Gebiete sich in welchem Masse für die hochwertige Innenentwicklung eignen, und legt entsprechende Schwerpunktgebiete fest. Es klärt aber auch, welche Elemente und Gebiete unverändert bleiben oder sich bewusst nur wenig entwickeln sollen. Es ist eine lokale Antwort auf lokale Bedürfnisse innerhalb des vorgegebenen Rahmens.

Das Räumliche Entwicklungskonzept erfasst die Gemeinde flächendeckend und identifiziert ihre “Schätze” und besonderen Eigenschaften. Es macht die Chancen der hochwertigen Innenentwicklung sicht- und lokalisierbar und damit ihre gewinnbringende Nutzung möglich. Und es schützt zugleich Strukturen, welche die Identität des Orts ausmachen. Es ist ein Wegweiser in die Zukunft.

Das Räumliche Entwicklungskonzept ist für das gegenseitige Planungsverständnis zwischen Gemeinderat und Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Als informelles Planungsinstrument gestattet es den massgeschneiderten Einbezug der Bevölkerung. Im Unterschied zu den formellen Verfahren gemäss Baugesetz sind die Gemeinden beim Räumlichen Entwicklungskonzept frei. Sie können die Verfahren wie auch die Partizipationsprozesse nach ihren lokalen Bedürfnissen gestalten.

Auch für die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Kanton ist das Räumliche Entwicklungskonzept ein wichtiges Instrument, zeigt es doch frühzeitig die gemeinsam getragene und verkehrlich abgestimmte Stossrichtung der Gemeindeentwicklung auf. Weiter ist erkennbar, welche Stossrichtungen sich direkt und welche sich erst nach vorgängigen thematischen Vertiefungen (Studien) im Rahmen der Revision der kommunalen Nutzungsplanung umsetzen lassen. Das REK steht der Bevölkerung auf der Gemeindehomepage als Download zur Verfügung.

 

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