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Elektra Büttikon: Mitteilung zu Tarifänderungen im Jahr 2027

Mitteilung vom

Geschätzte Strombezügerin
Geschätzter Strombezüger

Der Gemeinderat und die Elektrakommission haben sich in den letzten Monaten intensiv mit den Strompreisen auseinandergesetzt. Im kommenden Jahr steigen die Strompreise in der Grundversorgung, sowohl für Haushalts- als auch für Gewerbekunden.

Der Strompreis für Privatkunden steigt im Durchschnitt um 10.65 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Der Strompreis für Gewerbe- und Geschäftskunden steigt im Durchschnitt um 11.66 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
 

Die Preisentwicklung der einzelnen Komponenten, gewichtet anhand des Absatzprofiles der Verbrauchskategorien H4 & C3, für den im Netzgebiet am häufigsten verwendeten Standardtarif sowie den am häufigsten verwendeten Gewerbetarif, gestaltet sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt:

Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zu den Anpassungen einzelner Tarifbestandteile.

Netz
Die Tarife 2027 müssen aus den folgenden Gründen erhöht werden:
• Anrechnung von Deckungsdifferenzen von 2023 und Vorjahren (für die Tarife 2026 gab es keine Anrechnung) führen zum Grossteil zu der Tariferhöhung. Die Deckungsdifferenzen werden angerechnet, um zukünftige Investitionen zu sichern.
• Eine Umstellung des Tarifmodells des Betreibers der vorgelagerten Netze führt zu höheren Netzkosten, da neu die Jahresleistungsspitze monatlich gezahlt werden muss. Dies entspricht im Netz Büttikon einer Erhöhung der vorgelagerten Netzkosten von 14.75% gegenüber dem Vorjahr. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass im Netzgebiet Büttikon wenig Industrie vorhanden ist und somit die Leistungsspitzen im Winter sehr viel höher ausfallen als im Sommer.
• Höhere Kapitalkosten der Netze durch bevorstehende Projekte (Sanierung Rossweid und obere Brünishalde / Panoramastrasse).
• Tiefere Betriebskosten

Allgemeine Systemdienstleistungen (SDL)
• Die Tarife für allgemeine Systemdienstleistungen von Swissgrid sinken für 2027 von 0.27 auf 0.19 Rp./kWh.

Stromreserve
• Die Kosten für die Stromreserve des Bundes sinken von 0.41 auf 0.17 Rp./kWh. Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz

Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz
• Der Zuschlag für solidarisierte Kosten steigt von 0.05 auf 0.19 Rp./kWh.

Energie
Die Tarife können aus den folgenden Gründen gesenkt werden:
• Positive Auswirkung haben die gesunkenen Beschaffungskosten aufgrund gefallener Marktpreise.
• Anrechnung von Deckungsdifferenzen von 2023 und Vorjahren wirken hingegen preistreibend

Messkosten
Ab 2026 werden die Kosten für das Messwesen separat deklariert ausgewiesen.

Abgaben
Bundesabgaben (Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG)
• Die Bundesabgaben für die Förderung von erneuerbarer Energie bleiben 2027 unverändert bei 2.30 Rp./kWh.

Rückliefertarife für Energieerzeugungsanlagen
Die Rückliefertarife für Energieerzeugungsanlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Information zur Flexibilität
Die Elektra Büttikon nutzt über die Rundsteuerung verschiedene Flexibilitäten wie Boiler mit elektrischer Wärmeerzeugung, Sperrzeiten bei Wärmepumpen sowie Einspeisereduktionen bei Produktionsanlagen zur gezielten Netzoptimierung. Durch deren gesteuerte Ein- und Ausschaltung werden Lastspitzen verschoben und die Netzbelastung reduziert. Diese netzdienliche Nutzung hilft, das Stromnetz effizient zu betreiben und die Netzkosten für alle Kundinnen und Kunden langfristig tief zu halten. Eine Vergütung dieser Flexibilität für das Tarifjahr 2027 erfolgt nicht, da deren Verfügbarkeit und Wirkung nicht laufend garantiert und überwacht werden kann. Dadurch lässt sich der wirtschaftliche Nutzen aktuell nicht objektiv bestimmen. Der Vergütungssatz beträgt daher 0 Rappen.
Wir arbeiten aktiv daran, die Wirkung und den Nutzen von Flexibilitäten im Verteilnetz künftig besser zu quantifizieren und verlässlich nutzbar zu machen. Auf dieser Grundlage soll mittelfristig eine faire Vergütung geprüft werden. Wir informieren Sie jährlich zur Nutzung und Vergütung der Flexibilitäten. Sollten Sie Ihre Flexibilität nicht weiter zur Verfügung stellen wollen, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens schriftlich mit. In diesem Fall werden wir Ihre Flexibilität ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr netzdienlich nutzen. Erfolgt keine Mitteilung, gilt Ihre Zustimmung zur Nutzung als erteilt. Sie
können diese Nutzung jederzeit, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf jedes Monatsende, beenden.

Die detaillierten Tarifblätter finden Sie unter www.buettikon.ch/elektra.


Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.
Gemeinderat und Elektrakommission Büttikon

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
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Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Absprache möglich.