Mitteilung vom
Für Schülerinnen und Schüler, welche im Schuljahr 2021/2022 die Oberstufe in Wohlen besuchen, übernimmt die Gemeinde maximal die Hälfte eines personifizierten Jahresabonnements. Die Monatsabonnements werden ebenfalls bis zum Maximaltarif der Hälfte eines Jahresabonnements rückvergütet. Einzel- und Mehrfahrtenkarten werden nicht berücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt per Ende des Schuljahres und wird durch Vorweisen der Kaufquittung bei der Gemeindekanzlei rückvergütet. Fragen steht Ihnen der Gemeindeschreiber gerne zur Verfügung.