Büttikon Panorama
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Bauen ohne Baubewilligung ist strafbar

Mitteilung vom

Grundsätzlich ist für alle Bauten, die wesentliche Umgestaltungen, Erweiterungen oder Zweckänderungen nach sich ziehen, sowie für die Beseitigung von Gebäuden eine Bewilligung durch den Gemeinderat notwendig. Wer ohne gültige Bewilligung oder unter Verletzung einer solchen baut oder Objekte beseitigt, macht sich strafbar. Werden Verstösse gegen die Bauvorschriften festgestellt, wird die Baueinstellung verfügt und die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs verlangt. Der Gemeinderat hat zudem Strafkompetenz und kann in Bauangelegenheiten Bussen bis zu Fr. 2'000.-- aussprechen. Bei gravierenden Verstössen wird Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet, welche höhere Strafen verfügen kann. Bewilligte Baugesuche werden kontrolliert. Bauherrschaft, Grundeigentümer, Architekt, Bauleitung und Unternehmer sind verantwortlich, dass die Vorschriften eingehalten werden und die Bauten mit den bewilligten Plänen übereinstimmen. Mit der Einhaltung der Bestimmungen im Zusammenhang mit Bautätigkeiten wird allen Beteiligten Ärger, Aufwand und Kosten erspart.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr/13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr/13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
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