Im März 2026 wurden beim kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres drei Aufsichtsanzeigen gegen den Gemeinderat Büttikon eingereicht. Im Zentrum stand dabei die Frage, ob der Gemeinderat mit dem Abschluss eines Vertrags mit der IBW Wohlen betreffend Übergabe der Betriebsführung der Elektra Büttikon seine Kompetenzen überschritten habe. Die zuständige kantonale Aufsichtsbehörde hat die Verfahren inzwischen abgeschlossen. Sie kommt nach Prüfung der Angelegenheit zum Schluss, dass der Gemeinderat für den Vertragsabschluss zuständig war und keine Rechtsverletzung vorliegt. Den Aufsichtsanzeigen wird entsprechend keiner Folge gegeben. Die Aufsichtsbehörde hält fest, dass das kommunale Elektrareglement dem Gemeinderat die Kompetenz überträgt, die Betriebsführung an Dritte zu übertragen. Damit ist der Gemeinderat auch befugt, den dafür notwendigen Vertrag abzuschliessen. Die praxisgemässe Limite von 2 Prozent der budgetierten Steuereinnahmen kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung. Eine Zustimmung der Gemeindeversammlung war daher nicht erforderlich. Der Gemeinderat nimmt den Entscheid zur Kenntnis und begrüsst, dass die rechtlichen Fragen damit geklärt sind. Gleichzeitig anerkennt er die Kritik an der vorgängigen Kommunikation und wird der frühzeitigen Information der Bevölkerung künftig verstärkt Beachtung schenken.
Aufsichtsanzeigen gegen den Gemeinderat abgeschlossen
Mitteilung vom