Büttikon Panorama
Büttikon Panorama
  • 0
  • 1

Mahngebühren im Steuerbereich

Mitteilung vom

Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Änderung des Steuergesetzes (StG) wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt und bedingte zugleich eine Anpassung der Verordnung zum Steuergesetz (StGV). Auch die Verordnungsänderungen traten per 1. Januar 2019 in Kraft. Mit der Inkraftsetzung der Steuergesetzrevision auf anfangs Jahr können grundsätzlich für sämtliche Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich Gebühren erhoben werden. In einem ersten Schritt werden Gebühren lediglich bei den natürlichen Personen im Rahmen der Kantons- und Gemeindesteuern eingeführt (d.h. im Veranlagungsverfahren bei den Einkommens- und Vermögenssteuern sowie den Grundstückgewinnsteuern, im Bezugsverfahren zusätzlich auch bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie den Nachsteuern und Bussen).

Auf folgenden Verwaltungshandlungen werden die Gebühren erhoben:
Erste Mahnung Nichtabgabe Steuererklärung                                             CHF 35.00
Zweite Mahnung Nichtabgabe Steuererklärung                                          CHF 50.00
Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv)          CHF 35.00
Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv)        CHF 100.00

Im Veranlagungsverfahren der natürlichen Personen werden erstmals für die Steuerperiode 2018, für welche im Kalenderjahr 2019 die Steuererklärung einzureichen ist, Gebühren erhoben. Die Gebühren werden nur für Mahnungen für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen erhoben.  Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben. Mahnungen für Aktenergänzungen sind ebenfalls nicht gebührenpflichtig. Erstmals erfolgt eine Gebührenerhebung somit für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen 2018 mit Versanddatum ab 2019.

Im Bezugsverfahren werden erstmals im Kalenderjahr 2019 ab dem Steuerjahr 2019 Gebühren erhoben (Mahngebühren und Gebühren für Umtriebe bei der Betreibung). Die Gebühr von CHF 35.00 wird bei Mahnungen für provisorische und für definitive Steuerausstände sowie für Verzugszinsen erhoben. Im Schuldbetreibungsverfahren wird zudem eine Gebühr für die Umtriebe bei jeder einzelnen Betreibung erhoben. Die Gebühr beträgt CHF 100.00.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr/13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr/13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 14.00 Uhr durchgehend