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Gemeindeversammlung


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Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November).

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Festlegung des Voranschlages (Budget) und des Steuerfusses
  • Genehmigung der Gemeinderechnung
  • Beschlussfassung über öffentliche Bauvorhaben und Planungen
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer
  • Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden

Die Ortsbürgergemeinde


Die Ortsbürger-Gemeindeversammlung findet einmal pro Jahr im Waldhaus statt.


Die Versammlungsdaten:

 

Rechnungs-Gemeindeversammlung 7. Juni 2011
Ortsbürger-Gemeindeversammlung 10. Juni 2011
Budget-Gemeindeversammlung 8. November 2011